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Steuerrecht

Kein Rechtsgebiet begegnet dem Bürger häufiger als das Steuerrecht. Wie kein anderes Rechtsgebiet ist es mit vielen anderen Gebieten eng verflochten. Das Steuerrecht beeinflußt  jede wirtschaftliche Betätigung.  Als Rechtsanwälte können wir diese enge Verflechtung zwischen Recht und Steuern umfassend abbilden.

 

Wir beherrschen nicht nur die steuerlichen Rechtsgebiete, sondern können unsere Mandanten auch in allen anderen relevanten Rechtsgebieten beraten.

 

Mit dem Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht Erbrecht und unserer Kompetenz in der Prozessführung vor den Finanz- und Zivilgerichten schaffen wir für unsere Mandanten einen echten Mehrwert dadurch, dass sie alle Leistungen aus einer Hand erhalten und nicht in wichtigen zusammenhängenden Sachverhalten sprichwörtlich Ross und Reiter wechseln müssen.

Ihr Ansprechpartner

Klaus Hartmann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht

Partner | Hartmann & Partner

Wir beraten rechtsgebietsübergreifend zu
  • Einkommensteuerrecht

  • Bilanzsteuerrecht

  • Körperschaftssteuer

  • Gewerbesteuer

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer

  • Grundsteuer

  • Umsatzsteuer 

  • Abgabenordnung

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