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Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Strafrechtlichte Kompetenz und detaillierte Kenntnisse des Steuerrechts

"Wegen Steuerhinterziehung macht sich strafbar, wer über steuerlich erhebliche Tatsachen unvollständige oder unrichtige Angaben macht, oder die Behörden über solche Tatsachen wissentlich in Unkenntnis lässt, oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt."

Ziel ist es laufende Strafverfahren zu beenden, ohne dass es zu einer Verhandlung vor Gericht kommt.

Im gerichtlichen Verfahren ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Strafverteidiger nicht nur über strafrechtliche Kenntnisse, sondern in gleichem Maße über detaillierte Kenntnisse des Steuerrechts verfügt.

So kann es gelingen, etwa den vorgeworfenen Steuerschaden, also die Bemessungsgrundlage für die Strafe - durch Berechnungen teilweise erheblich zu mindern und so das Strafmaß zu senken.

Dies gilt insbesondere bei sämtlichen Sachverhalten, bei denen die Betriebsprüfung oder Steuerfahndung mit Hinzuschätzungen arbeitet.

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Können wir Ihren Fall nicht selbst übernehmen, weil er nicht in unser Tätigkeitsfeld fällt, so empfehlen wir Ihnen nur einen Kollegen, von dem wir wissen, dass er Sie kompetent verteidigt.

 

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Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht

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