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23.11.2016 Private Steuererklärung

Die meisten Arbeitnehmer sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Für viele lohnt es sich aber, denn es wartet in der Regel eine Steuererstattung. Aber bis wann müssen Sie in solchen Fällen die Steuererklärung einreichen?

Sie geben Ihre Steuererklärung freiwillig ab, wenn Sie nicht per Gesetz dazu verpflichtet sind. Verpflichtet sind Sie u.a. in folgenden Fällen:

  • Ihre steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410,00 €.
  • Sie haben einen Freibetrag eintragen lassen.
  • Ein Ehepartner hatte das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6.
  • Sie haben Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld etc. über 410,00 € bezogen.
  • Sie haben parallel bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet.
  • Sie haben Kapitalerträge, bei denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte.
  • Als nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen Sie bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen.

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, darf freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Mit der freiwilligen Abgabe der Steuererklärung können Sie sich vier Jahre Zeit lassen.

Wir erstellen bei uns gerne Ihre private Steuererklärung und beraten zum gesamten Steuerrecht. Wir nehmen uns für Sie Zeit und sind für Sie da.