Luisenstraße 1 | 90478 Nürnberg | Tel: +49 (0) 911 / 480 577 40 | Fax: +49 (0) 911 / 480 577 49

15.10.2016 Neues aus der Steuerecke

A. Niedrige Zinsen nur für Sparer -

Das Finanzamt langt weiter mit 6 % saftig zu

Angesichts der "Niedrigzinsphase" stellt sich schon die Frage, ob das Finanzamt tatsächlich noch 6% Zinsen jährlich verlangen kann (§ 238 A0). Wir halten dies für zu hoch.

Und damit sind wir nicht alleine. Der Bund der Steuerzahler unterstützt  die Klage eines Ehepaares aus Nordrhein-Westfalen gegen die Steuerbescheide für das Jahr 2010 und 2011.

I. Der Fall

Das Finanzamt benötigte für die Bearbeitung der Steuererklärung 2011 mehrere Monate und setzte dann neben den Steuern auch Zinsen in Höhe von 6 % per anno fest. Für das Jahr 2010 setzte das Amt die endgültige Steuer erst im Januar 2016 fest.

In beiden Fällen hatten die Kläger die lange Bearbeitungszeit nicht verschuldet. Gegen die Zinsfestsetzungen legten die Kläger Einspruch und mit Unterstützung des BdSt Klage beim FG Münster (10 K 2472/16 E) ein.

II. Der Bundesfinanzhof

Im BFH-Verfahren I R 77/15 muss der BFH die Frage klären, ob der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von 0,5 Prozent für jeden Monat verfassungswidrig ist und ob daher zu hoch festgesetzte Nachzahlungszinsen nach § 233a AO aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sind. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet.

B. Was sollte der Steuerpflichte jetzt beachten?

Steuerzahler, die die hohen Steuerzinsen nicht akzeptieren wollen, sollten gegen die betreffenden Steuerbescheide unter Hinweis auf das Verfahren I R 77/75 beim BFH und auf die beim FG Münster anhängige Musterklage des BdSt Einspruch einlegen und gleichzeitig auf  das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO verweisen.

Bei einem Erfolg der Klageverfahren erhalten die Einspruchsteller ggf. später die zu viel gezahlten Zinsen zurück. Es kann sich also lohnen.

Wir beraten zum gesamten Steuerrecht. Unsere Leistungen umfassen die Steuerdeklaration und sämtliche Steuerstreitverfahren. Als Rechtsanwälte übernehmen wir auch die Verteidigung in Steuerstrafverfahren und decken weitere wichtige Rechtsgebiete dank unserer Ausbildung und Erfahrung ab.

Viele Grüße

Klaus Hartmann & Sabine Hartmann | Rechtsanwälte